Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister Kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Die Gemeindevertreter (Gemeinderäte) werden nach dem Kommunalwahlgesetz auf fünf Jahre gewählt. Die Gemeinderäte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind an Weisungen nicht gebunden. Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, kontrolliert die Verwaltung und stellt Richtlinien für sie auf.
Die Zusammensetzung des Gemeinderates hängt von der Größe der Gemeinde ab. Der Gemeinderat der Gemeinde Efringen-Kirchen setzt sich zur Zeit aus der Bürgermeisterin Frau Carolin Holzmueller als Vorsitzende und 20 ehrenamtlichen Gemeinderäten zusammen.
Die ortsübliche Bekanntgabe nach § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erfolgt ab dem 01.10.2026 ausschließlich über das Internet; der Homepage der Gemeinde Efringen-Kirchen. Die Veröffentlichung auf der Homepage entspricht in der Übergangszeit dabei der ortsüblichen Bekanntgabe.
Alle Informationen zu den Gremien, deren Mitglieder und kommenden Sitzungen finden Sie im Ratsinfosystem.