Der Ortschaftsrat ist ein Verwaltungorgan der Gemeinde. Er vertritt die Interessen des jeweiligen Ortsteiles gegenüber der Gesamtgemeinde.
Die ortsübliche Bekanntgabe nach § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erfolgt ab dem 01.10.2026 ausschließlich über das Internet; der Homepage der Gemeinde Efringen-Kirchen. Die Veröffentlichung auf der Homepage entspricht in der Übergangszeit dabei der ortsüblichen Bekanntgabe.
Alle Informationen zu den Gremien, deren Mitglieder und kommenden Sitzungen finden Sie im Ratsinfosystem.