Bekanntmachung zum Ersatzneubau und Netzverstärkung Rippolingen – Istein Genehmigungsabschnitt 1B, Hüsingen - Istein

Gemeindemitteilungen

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen

Die Transnet BW GmbH und die Swissgrid AG haben die Feststellung des Plans nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für den Genehmigungsabschnitt 1B der Gesamtmaßnahme beantragt.

  1. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Allgemeinheit mit Strom ist als Gesamtvorhaben der Ersatzneubau der Leitungsanlagen (LA) 7550 und 5150 (7150) zwischen Rippolingen und Istein geplant, welches insgesamt 157 Masten auf einer Leitungslänge von rund 50 km in 13 Gemeinden umfasst. Der vorliegende Verfahrensgegenstand betrifft den Genehmigungsabschnitt 1B, welcher den Ersatzneubau der LA 7550 zwischen Hüsingen in der Gemeinde Steinen und Istein in der Gemeinde Efringen-Kirchen auf knapp 17 km Leitungslänge umfasst. Der geplante Ersatzneubau erfolgt überwiegend in oder unmittelbar neben der Bestandstrasse. Zusätzlich zum Ersatzneubau erfolgt die Leistungserhöhung der bisher auf 220 kV betriebenen Stromkreise auf 380 kV. Die Trasse verläuft durch die Städte bzw. Gemeinden Steinen, Lörrach, Binzen, Rümmingen, Eimeldingen und Efringen-Kirchen. Bestandteil der Planung sind neben den Tras-senbaumaßnahmen zusätzliche Folgemaßnahmen an Leitungsanlagen der naturenergie Netze GmbH in den Gemeinden Lörrach und Efringen-Kirchen sowie die Durchführung von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf Grundstücken im Rand- und Nahbereich der Trasse.
  2. Der gesetzliche Einsichtnahmezeitraum beginnt am Dienstag, den 01.09.2026 Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht und den Unterlagen zu den Umweltauswirkungen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg über den Pfad https://rpf.baden-wuerttemberg.de/abt2/ref24/planfeststellung/380-kv-netzverstaerkung-rippolingen-istein/
    zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden.
    Der gesetzliche Einsichtnahmezeitraum von einem Monat (§ 43a Abs. 3 EnWG) endet am Mittwoch, den 30.09.2026. Die Planunterlagen werden aber darüber hinaus bis zum Abschluss des Verfahrens auf der o.g. Internetseite des Regierungspräsidiums einsehbar bleiben.

Weiter Informationen finden Sie in der Bekanntmachgung des Regierungspräsidiums Freiburg