
Arbeiten im Straßenraum – Verlegung von Breitband OT Kleinkems
In Efringen-Kirchen, Ortsteil Kleinkems, werden die Gemeindestraßen Rheinstraße, Rathausstraße, Dammstraße, Im Eselgrien, Am Scherbenrain und Alte Weinstraße im Straßenraum Verlegung von Breitband, im Zeitraum vom 03.04.2023 bis längstens 30.09.2023 halbseitig bzw. voll gesperrt. Es wird in Bauabschnitten gearbeitet. Beginn der Maßnahme erfolgt in den Gemeindestraßen Rheinstraße und Alte Weinstraße ab dem Einmündungsbereich Rheinstraße.
Die Regelungen sind im Einzelnen:
Rheinstraße ca. auf Höhe Flst.Nr. 1185/3 bis Einmündung Alte Weinstraße
Die Maßnahme kann hier unter halbseitiger Sperrung durchgeführt werden. Die Durchfahrt des Linienbusses ist jederzeit gewährleistet.
Die Restfahrbahnbreite beträgt jederzeit mindestens 3,00 m.
Alte Weinstraße zwischen den Einmündungen Rheinstraße und Rathausstraße
Die Maßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt.
Die Zufahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist jederzeit sichergestellt. Die Arbeitsstelle ist beidseitig anfahrbar.
Die Umleitung erfolgt in die Rheinstraße und Rathausstraße sowie umgekehrt.
Rheinstraße, Rathausstraße und Dammstraße
Die Leitungsverlegung erfolgt ab dem Anwesen Rheinstraße 22 in Richtung Rathausstraße sowie Dammstraße im Bereich des Gehwegs unter Vollsperrung des Gehweges. Gleichzeitig erfolgt eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn.
Die Restfahrbahnbreite beträgt jederzeit mindestens 3,00 m.
Im Eselgrien und Alte Weinstraße ab Einmündung Am Scherbenrain bis Anwesen Nr. 1
Die Maßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt.
Die Zufahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist jederzeit sichergestellt. Die Arbeitsstelle ist beidseitig anfahrbar.
Die Umleitung erfolgt innerörtlich über Im Eselgrien.
Am Scherbenrain
Die Maßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt.
Die Zufahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist jederzeit sichergestellt. Die Arbeitsstelle ist beidseitig anfahrbar.
Die Umleitung erfolgt in die Rheinstraße und Rathausstraße sowie umgekehrt.
Die betroffenen Anwohner werden von der ausführenden Baufirma über die Maßnahme und den hiermit verbundenen Behinderungen gesondert informiert.
Die betroffene Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Verständnis für die unvermeidlichen, mit der Baumaßnahme einhergehenden Beeinträchtigungen gebeten.
Niklas Grießhammer
Ordnungsamt