Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfort-schreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee

gemäß § 9 Absätze 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbin-dung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42).

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 07. Mai 2024 in öffentli-cher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regional-plans Hochrhein-Bodensee beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Sicherung von Flächen für Freiflächen-Photovol-taik in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungs-ebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Stand-ortwahl innerhalb der Vorranggebiete.

Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) kön-nen vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter www.hochrhein-bodensee.de eingesehen und abgerufen werden.

Die gesamten Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen unter Berücksichtigung folgender Sprechzeiten aus:

Regionalverband Hochrhein-Bodensee
Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr;

Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr

Landratsamt Lörrach
Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Don-nerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr

Landratsamt Waldshut
Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht (sowie zu den weiteren zweckdienli-chen Unterlagen) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee bis spätes-tens 11. Oktober 2024 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse beteili-gung@hochrhein-bodensee.de Stellung nehmen.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht-lichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellung-nahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen
Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Die in diesem Verfahren zur Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochr-hein-Bodensee angegeben personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 9 Abs. 1 und 3 ROG i.V.m. § 12 Absatz 1 LplG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grund-verordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklä-rung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee verarbeitet (www.hochrhein-bodensee.de/daten-schutz). Dort sind u. a. nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Lö-schung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargestellt.

Waldshut-Tiengen, 24. Mai 2024
gez. Dr. Kistler Verbandsvorsitzender

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