Veranstaltungsort

Die ausührlichen Informationen finden Sie im Ratsinfosystem.

Die ortsübliche Bekanntgabe nach § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erfolgt ab dem 01.10.2026 ausschließlich über das Internet; der Homepage der Gemeinde Efringen-Kirchen. Die Veröffentlichung auf der Homepage entspricht in der Übergangszeit dabei der ortsüblichen Bekanntgabe.

Die ortsübliche Bekanntgabe nach § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erfolgt ab dem 01.10.2026 ausschließlich über das Internet; der Homepage der Gemeinde Efringen-Kirchen. Die Veröffentlichung auf der Homepage entspricht in der Übergangszeit dabei der ortsüblichen Bekanntgabe.