Austausch von Wasserzählern wegen Ablauf der Eichfrist

Sehr verehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

Aufgrund des Eichgesetzes ist es Aufgabe der Gemeinde darauf zu achten, dass nur geeichte bzw. beglaubigte Wasserzähler im geschäftlichen Verkehr sind. Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt 6 Jahre. Danach muss der Wasserzähler ausgetauscht werden.

Ob Ihr Wasserzähler für einen Austausch vorgesehen ist, erkennen Sie am Datum, welches im Deckel des Wasserzählers eingedruckt ist (z. B. 2018 oder geeicht bis 2024).

Der Austausch des jeweiligen Wasserzählers wird von unserem Wassermeister und von beauftragten Firmen vorgenommen. Bitte gewähren Sie unserem Mitarbeiter/Beauftragten den Zugang zum Wasserzähler.

In diesem Zusammenhang wird die technische Ausführung der Wasserzählanlage geprüft. Die Wasserzählanlage muss nach den Bestimmungen des Deutschen Normenausschusses (DIN 1988) und den jeweiligen Bestimmungen der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) sowie den zusätzlichen Vorschriften der Gemeinde entsprechen. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die nach diesen Vorschriften zugelassen sind.

Sollten Mängel an der Wasserzählanlage vorhanden sein, wird der jeweilige Anschlussinhaber von der Gemeinde unterrichtet.

Der Mangel ist nach Bekanntgabe innerhalb 4 Wochen zu beheben.

Die hieraus entstehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Eigenbetrieb Wasserversorgung
Efringen-Kirchen

Veranstaltungen