
Bodenrichtwert
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Mit Wirkung zum 01.01.2022 wurden sämtliche Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Efringen-Kirchen auf den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein übertragen.
Bei Fragen zu Bodenrichtwerten oder Verkehrswertgutachten wenden Sie sich bitte an den "Gemeinsamen Gutachterausschuss" bei der Stadt Weil am Rhein.
Den Ansprechpartner entehmen Sie bitte aus der Info-Box.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bei den Angaben handelt es sich um erschließungsbeitragsfreies Bauland.Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen.Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den Abgrenzungsplänen abgeleitet werden.

Was ist der Bodenrichtwert
Hinweis
Bei den nachstehend genannten gemischten Bauflächen handelt es sich im Wesentlichen um die Bereiche der alten Ortskerne. Diese sowie die Wohnbau- und Gewerbeflächen sind in den Abgrenzungsplänen ersichtlich.
Rechtsgrundlage
Gemäß § 193 Abs. 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Efringen-Kirchen am 04.06.2019 die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt.
Aufstellung Bodenrichtwerte
aktuelle Bodenrichtwerte (82 KB)
Abgrenzungskarten / Bodenrichtwertkarte
Blansingen (1,1 MB)
Efringen-Kirchen (2,7 MB)
Egringen (1,3 MB)
Huttingen (1 MB)
Istein (1,4 MB)
Kleinkems (1,3 MB)
Mappach (974 KB)
Maugenhard (865 KB)
Welmlingen (1,2 MB)
Winterweiler (1,1 MB)