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Aktuelle Meldungen

Anmeldung 2. Weihnachtsmarkt der Gemeinde Efringen-Kirchen am 30.11.2024 Meldung vom 04. Juli 2024

Veranstaltungsankündigung Kostenlose und unabhängige Info-Veranstaltung: Gebäudesanierung für mehr Wohnkomfort und weniger Wärmeverbrauch am Montag, 01.07. um 19 Uhr Meldung vom 21. Juni 2024

Im Rahmen der Wärmewende-Kampagne in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Südwest bietet die Gemeinde Efringen-Kirchen vier Vorträge zu Wärmeplanung, Wärmenetzen, Maßnahmen der Gebäudesanierung, dezentralen Heizsystemen und Photovoltaik an. Der zweite Vortragabend findet am Montag, 01.07.2024 um 19 Uhr mit den wichtigsten Informationen zu Photovoltaik statt: Rathaus Efringen-Kirchen, Sitzungssaal Inhalte: Eignung einer PV-Anlage für Ihr Zuhause Komponenten und Größe einer PV-Anlage Anbringungsmöglichkeiten (Dach- und Balkonmodule) Kosten, Vergütung und Wirtschaftlichkeit Erfüllung der PV-Pflicht Im Anschluss an den Fachvortrag stellt die Energieagentur Südwest ihr unabhängiges und kostengünstiges Energieberatungsangebot in Kooperation mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale vor. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich zur Beratung rund um Sanierungsthemen anzumelden. Außerdem unterstützt die Energieagentur Südwest im Zuge der Wärmewende-Kampagne die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ . Dies ist eine Kampagne vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, welche Bürgerinnen und Bürger zum Energiesparen motiviert und Tipps in den Bereichen Erneuerbare Energien und Fördermittel gibt. Hierfür stehen nach dem Vortrag zwei Expert/-innen der Energieagentur Südwest an einem Infotisch für Fragen zur Verfügung und verteilen hilfreiches Informationsmaterial neutraler Institutionen zu energetischen Themen. Die Veranstaltungen sind kostenlos und ohne Anmeldung. Mehr Infos zur Wärmewende- und Energiewechselkampagne finden Sie hier: https://efringen-kirchen.de/startseite/aktuelles/waermewende-kampagne+in+efringen-kirchen.html
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Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfort-schreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee (Kapitel 4.7.2) Meldung vom 12. Juni 2024

gemäß § 9 Absätze 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbin-dung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 19. März 2024 in öffent-licher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochr-hein-Bodensee beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festle-gungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete. Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) kön-nen vom 15. April 2024 bis einschließlich 20. September 2024 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter www.hochrhein-bodensee.de eingesehen und abgerufen werden. Die gesamten Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen unter Berücksichtigung folgender Sprechzeiten aus: Regionalverband Hochrhein-Bodensee Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr; Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr Landratsamt Lörrach Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Don-nerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr Landratsamt Waldshut Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht (sowie zu den weiteren zweckdienli-chen Unterlagen) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee bis spätes-tens 20. September 2024 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse be-teiligung@hochrhein-bodensee.de Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht-lichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellung-nahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellung-nahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Land-kreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentli-che Bekanntmachung hingewiesen. Die in diesem Verfahren zur Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee angegeben personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 9 Abs. 1 und 3 ROG i.V.m. § 12 Absatz 1 LplG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklärung des Regi-onalverbandes Hochrhein-Bodensee verarbeitet (www.hochrhein-bodensee.de/datenschutz). Dort sind u. a. nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschrän-kung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargestellt. Waldshut-Tiengen, 05. April 2024 gez. Dr. Kistler Verbandsvorsitzender
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Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfort-schreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee Meldung vom 12. Juni 2024

gemäß § 9 Absätze 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbin-dung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 07. Mai 2024 in öffentli-cher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regional-plans Hochrhein-Bodensee beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Sicherung von Flächen für Freiflächen-Photovol-taik in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungs-ebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Stand-ortwahl innerhalb der Vorranggebiete. Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) kön-nen vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter www.hochrhein-bodensee.de eingesehen und abgerufen werden. Die gesamten Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen unter Berücksichtigung folgender Sprechzeiten aus: Regionalverband Hochrhein-Bodensee Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr; Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr Landratsamt Lörrach Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Don-nerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr Landratsamt Waldshut Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht (sowie zu den weiteren zweckdienli-chen Unterlagen) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee bis spätes-tens 11. Oktober 2024 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse beteili-gung@hochrhein-bodensee.de Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht-lichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellung-nahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Die in diesem Verfahren zur Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochr-hein-Bodensee angegeben personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 9 Abs. 1 und 3 ROG i.V.m. § 12 Absatz 1 LplG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grund-verordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklä-rung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee verarbeitet (www.hochrhein-bodensee.de/daten-schutz). Dort sind u. a. nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Lö-schung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargestellt. Waldshut-Tiengen, 24. Mai 2024 gez. Dr. Kistler Verbandsvorsitzender
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Ihre Meinung ist gefragt! Start der Bürgerbefragung zum „Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept | EFRINGEN-KIRCHEN 2040“ Meldung vom 11. Juni 2024

Ab dem 10. Juni werden die Fragebögen für die repräsentative Bürgerbefragung zum „Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept | EFRINGEN-KIRCHEN 2040“ verschickt. Damit startet die Bürgerbeteiligung im Gemeindeentwicklungsprozess. Mit dem „Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept | EFRINGEN-KIRCHEN 2040“ möchte sich die Gemeinde Efringen-Kirchen in den zentralen kommunalen Handlungsfeldern strategisch ausrichten und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. Das Konzept soll unter Einbezug der Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Hierzu wird in den kommenden Wochen eine repräsentative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner zu den wichtigen Themen der Gemeindeentwicklung durchgeführt. Die Ergebnisse werden anonym ausgewertet und gehen als wichtige Grundlage in die Erarbeitung des Konzepts ein. Ihre Meinungen und Anliegen sind nun gefragt: Welche Themen sind Ihnen wichtig? Wo sehen Sie Probleme oder Verbesserungsbedarf? Wie soll sich unsere Gesamtgemeinde Ihrer Meinung nach weiterentwickeln? Antworten auf diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner ermittelt werden. Der Fragebogen wurde vom Büro Reschl Stadtentwicklung aus Stuttgart in Zusammenarbeit mit Mitgliedern aus Verwaltung und Gemeinderat entwickelt. Wer wird befragt? In den kommenden Tagen werden Fragebögen an 3.200 zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren und mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Efringen-Kirchen versendet. Alle angeschriebenen Personen sind herzlich eingeladen, den ausgefüllten Fragebogen in dem frankierten Rücksendeumschlag an das Planungsbüro zu schicken. Alternativ zum Papier-Fragebogen lässt sich dieser auch online beantworten. Auf jedem Fragebogen sind hierfür Zugangsdaten vermerkt. Durch individuelle Passwörter kann das Büro die doppelte Abgabe desselben Fragebogens ausschließen. Die Anonymität der Befragung ist gleichzeitig zu jedem Zeitpunkt gewährleistet: Die Schreiben werden automatisch erstellt und alle Adressdaten unmittelbar nach Ende der Befragung gelöscht. Damit die Ergebnisse der Befragung die Stimmung und Meinungen richtig wiedergeben, ist es wichtig, dass möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen, um in Zukunft auch weiterhin im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerecht und zukunftsorientiert planen zu können. Wichtig ist dafür auch, dass die ausgefüllten Fragebögen fristgerecht beim Büro Reschl Stadtentwicklung eingehen. So liefern die Ergebnisse ein repräsentatives Meinungsbild der Gesamtbevölkerung zu den zentralen Themen der Gemeindeentwicklung: von „Leben, Wohnen und Arbeiten“ über „Infrastruktur, Mobilität und Umwelt“ sowie „Beteiligung, Kommunalpolitik und Verwaltung“ bis hin zu „Gemeindeentwicklung Efringen-Kirchen 2040“. Die Gemeindeverwaltung wird zu keinem Zeitpunkt Zugang zu den ausgefüllten Fragebögen haben und wird die Ergebnisse lediglich in zusammengefasster Form erhalten. Was passiert mit den Ergebnissen? Die ermittelten Ergebnisse und Ideen werden in das „Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept | EFRINGEN-KIRCHEN 2040“ und somit in die zukünftigen Planungen und Entscheidungen der Gesamtgemeinde einfließen. Die Ergebnisse der Befragung werden voraussichtlich im Herbst veröffentlicht. Genauere Informationen folgen rechtzeitig. Wer sich darüber hinaus im Gemeindeentwicklungsprozess einbringen will, hat die Möglichkeit, sich voraussichtlich im Winter 2024 bei einer offenen Bürgerbeteiligung einzubringen. Sowohl zur Ergebnisvorstellung als auch zur öffentlichen Bürgerbeteiligung wird nochmals separat eingeladen. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Befragung freiwillig. Sobald Sie in den nächsten Tagen einen Fragebogen in Ihrem Briefkasten finden, sind Sie herzlich eingeladen, diesen auszufüllen und im beigelegten Rückumschlag an das Büro Reschl Stadtentwicklung zurückzusenden. Mit Ihrer Meinung entscheiden Sie mit über die weitere Entwicklung der Gemeinde Efringen-Kirchen. Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
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Efringen-Kirchen soll blühen: Planung für „Natur nah dran“ Meldung vom 03. Juni 2024

Efringen-Kirchen soll blühen: Planung für „Natur nah dran“-Projektflächen startet nach Besichtigung und Schulung in Sinzheim   Efringen-Kirchen – Vielfältig, naturnah und insektenfreundlich: Am Mittwoch, 24. April 2024 nahmen rund 60 Vertreterinnen und Vertreter der für 2024 ausgewählten „Natur nah dran“-Kommunen an einer Schulung im Rahmen des NABU-Projekts in Sinzheim teil. Mit dabei waren auch 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Efringen-Kirchen. Die Teilnehmenden erhielten viele Anregungen und Tipps, wie sie im Siedlungsraum artenreiche Lebensräume für Wildbienen, Distelfinken und Schwalbenschwänze schaffen. Sie besuchten bereits naturnah umgestaltete Wildstaudenflächen und Wildblumenwiesen, die die Gemeinde Sinzheim 2023 im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ angelegt hatte.   Am 06.05.2024 begann daraufhin die konkrete Planung für Efringen-Kirchen mit einer Begehung vor Ort. Dazu kamen Diplom Landschaftsökologe Sebastian Frey und eine Mitarbeiterin des NABU zu Besuch. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindeverwaltung, Bürgern und der lokalen Agendagruppe 2030 erkundeten sie, wie sich auch Grünflächen in Efringen-Kirchen naturnah umgestalten lassen.     Besuch von Fachleuten: So entstehen bald kleine Biotope mitten in Efringen-Kirchen. Dabei nahmen sie Flächen in Augenschein, die hier im Laufe des Projekts in kleine Biotope umgewandelt werden sollen. Die Fachleute begutachteten dabei die jeweiligen Standorte und gaben erste Empfehlungen für die passenden Maßnahmen. Bei besonders nährstoffreichen Flächen mit starkem Unkrautdruck empfiehlt es sich zum Beispiel, den gesamten Boden auszutauschen. Erst im Anschluss werden regionaltypische Wildstauden gepflanzt oder Wildblumen eingesät. Diese brauchen nämlich besonders mageren Boden, um wachsen zu können.   Der Naturgartenplaner fand an einer Fläche schon einige Wildpflanzen, die heimischen Insekten Nektar und Pollen bieten. Hier werden weitere Arten zugepflanzt, um die Fläche noch artenreicher zu machen. Die Umstellung der Mahd bietet dafür die Voraussetzungen.   Die Begehung der Flächen bildet gemeinsam mit der Schulung die Grundlage für den nächsten Schritt: die Detailplanung für die ausgewählten Flächen. Anschließend geht es dann an die Umsetzung. „Das Entscheidende dabei ist: Geduld, Geduld, Geduld“, betonte NABU-Projektleiter Martin Klatt. Das bestätigten die Erfahrungen aus Kommunen wie Sinzheim, die bereits länger ihre Flächen umgestalten, so Klatt weiter: „Dabei kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz. Auf manchen Flächen funktioniert das oft auf Anhieb gut, andere brauchen vielleicht etwas länger. Deshalb ist es wichtig, die Bevölkerung von Anfang an mit einzubeziehen, etwa über Artikel im Amtsblatt und der Homepage oder Führungen.“     Wildpflanzenflächen sind gut für Insekten und sparen langfristig Arbeit Warum sich das für die Natur und die teilnehmenden Kommunen lohnt, erläuterte Martin Klatt in der Schulung: „Auf den Projektflächen entstehen wertvolle Wildpflanzenflächen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter entwickeln werden. Für die Insekten zählt jeder Quadratmeter. Bei der Anlage naturnaher Flächen gibt es einiges zu beachten. Zwar sehen beispielsweise einjährige Blühmischungen im ersten Jahr toll aus, müssen aber jährlich neu eingesät werden und verursachen daher in der folgenden Zeit mehr Arbeit. Deshalb setzen wir bei ‚Natur nah dran‘ auf mehrjährige Pflanzengemeinschaften, die zum jeweiligen Standort passen und die Flächen für viele Jahre zu wertvollen Biotopen machen.“   Teilnehmende Kommunen An der Schulung in Sinzheim nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenämter, Stadtgärtnereien und Bauhöfe der für 2024 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen teil. Das sind: Aichwald, Bad Dürrheim, Bad Friedrichshall, Binzen, Bötzingen, Brackenheim, Deggingen, Durmersheim, Efringen-Kirchen, Karlsdorf-Neuthard, Neresheim, Pfinztal, Remshalden, Satteldorf, Steinhausen an der Rottum.   Hintergrund Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Von 2022 bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemeinden gefördert. In der ersten Projektstaffel wandelten von 2016 bis 2021 bereits 61 Kommunen über 230.000 Quadratmeter naturnah um.
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Austausch von Wasserzählern wegen Ablauf der Eichfrist. Meldung vom 03. Juni 2024

Ratten im Kanal vermeiden Meldung vom 03. Juni 2024

Hinweise des Eigenbetriebes Abwassers Der Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Efringen-Kirchen ist für die Unterhaltung und den Betrieb der kommunalen Entwässerungsanlagen zuständig. Hierzu zählt auch die Bekämpfung von Ratten im Kanal. Deshalb wird das Kanalnetz regelmäßig auf Anzahl und Verbreitung von Ratten geprüft und Rattenköder ausgelegt. Diese Überwachung erfolgt automatisch, die Daten werden regelmäßig ausgelesen. Sobald ein Rattenbefall erkannt wird, werden gesicherte Rattenköder im Kanal ausgelegt und auch eine Nachschau gehalten, ob die Köder angenommen werden. Bei Bedarf wird so lange nachgelegt, bis die Köder nicht mehr angefressen werden. Die Kosten der Rattenbekämpfung sind über die Abwassergebühren zu finanzieren. Was sollten Sie beachten Diese Maßnahmen können aber nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn auf der anderen Seite nicht durch die weitere Zufuhr von Nahrung in Form von Essensresten ein Füttern der Ratten erfolgt. Speisereste gehören nicht über die Toilette oder die Abflüsse in den Kanal! Oberirdisch sind Ratten häufig in der Nähe von schlecht konstruierten Kompostern, welche häufig noch Nahrungsreste enthalten, anzutreffen. An der Oberfläche kann durch das Fachpersonal des Abwasserwerkes keine Rattenbekämpfung durchgeführt werden. Denn hier müssen die Köder in speziellen, nur für Ratten zugänglichen Köderboxen ausgelegt werden. Dies ist notwendig, da sonst auch andere Tiere und Kinder an das Gift gelangen könnten. Die oberirdische Bekämpfung ist vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten durchzuführen. Rattenbefall vermeiden Köder können helfen, Ratten zu bekämpfen. Wenn aber Abwasserkanäle, Kompost oder Müll einen reich gedeckten Tisch bieten, gibt es für die Ratten keinen Grund, die ausgelegten Giftköder zu fressen. Vom Menschen geschaffene Nahrungsquellen zu vermeiden, bildet somit die Grundlage, auf deren Basis eine Rattenbekämpfung erst möglich wird. Wer aber Speisereste in Ausguss, Rinnstein oder Toilette entsorgt, schafft den Ratten ideale Lebensbedingungen im Abwasserkanal. Das Essen fließt gleich vor ihrer Haustür vorbei: So können die Tiere sich ungestört vermehren. Vorbeugen hilft! Sie können auf Ratten in Ihrer Nachbarschaft gut verzichten? Dann locken Sie die Tiere auch nicht an. Lebensmittel- und Speisereste gehören weder ins Spülbecken noch in die Toilette.Verpackungen, die im Gelben Sack gesammelt werden, müssen frei von Speiseresten sein. Stellen Sie die Säcke erst am Tag der Abholung an den Straßenrand. Gerüche, bei denen wir die Nase rümpfen, locken Ratten an, und Tüten und Säcke sind für hungrige Ratten kein ernsthaftes Hindernis.Was Hunden, Katzen, Hühnern und Schweinen schmeckt, mögen auch Ratten. Bewahren Sie größere Futtermengen nur in fest verschließbaren Behältern auf.Auch Vogelfutter schmeckt Ratten vorzüglich. Achten Sie darauf, wen Sie im Winter durchfüttern.Werfen Sie keine rohen oder gekochten Speisereste auf den Komposthaufen, nutzen Sie hierfür die Biotonne. Biologie der Ratte Ratten sind dämmerungsaktive Tiere. Ihre Sinne sind optimal auf lichtarme Verhältnisse angepasst. Ratten sehen im Allgemeinen nicht sehr gut, dafür sind Tast-, Geruchs- und Gehörsinn hervorragend ausgebildet. Der wohl wichtigste Rattensinn ist aber die Nase. Nahrungsspuren über große Entfernungen orten – kein Problem! Auch Rudelmitglieder werden am Geruch erkannt und das Revier wird "per Duft" markiert. Ratten haben einen ausgeprägten Sinn fürs Familienleben. So ein Dasein in einer Großfamilie bietet Schutz vor Feinden, Futterquellen werden schneller entdeckt und von Vorkostern auf Genießbarkeit getestet. Ratten werden schon im Alter von sechs Wochen geschlechtsreif. Die Tragzeit eines Rattenweibchens beträgt nur drei Wochen und nach der Geburt ist die frischgebackene Rattenmama bereits wieder empfängnisbereit! Ein Rattenpärchen kann so innerhalb von 12 Wochen schon 100 Nachkommen „produzieren“. Warum haben wir Ratten im Kanal Leider kommt es nur allzu oft vor, dass Speisereste über die Toilette oder die Spüle entsorgt werden. Diese Vorgehensweise entspricht aber nicht der Bestimmung dieser Anlagen und ist verboten. Über die Abwasserabflüsse soll nur durch den Gebrauch verschmutztes Abwasser fließen. Durch die unsachgemäße Entsorgung von Speiseresten schaffen wir den Ratten ideale Lebensbedingungen im Abwasserkanal. Sie haben dadurch gute Voraussetzungen sich zu vermehren und Schäden anzurichten. Das Problem betrifft nicht nur den öffentlichen Kanal, sondern zieht sich auch in die private Grundstücksentwässerungsanlage hinein, von wo aus die Nahrungszufuhr kommt. Undichte Rohrverbindungen und schadhafte Rohre ermöglichen den Bau von unterirdischen Höhlen und Rückzugsstellen. Der aus den Höhlen verdrängte Boden kann unter Umständen dann im Kanal zu Abflusshindernissen und Verstopfungen führen. In den unterirdischen Bauten können die Tiere sich ungestört vermehren. Auf der Suche nach Nahrung, die ihnen leider in sehr großem Angebot zur Verfügung gestellt wird, finden sie manchmal sogar den Weg über die Toilettenschüssel in die Häuser. Daher empfiehlt es sich zudem, den Toilettendeckel geschlossen zu halten. Wenn Sie Ratten im Bereich der Kanalisation sehen, wenden Sie sich bitte an die Eigenbetriebe Abwasser oder Verwenden Sie unser Mängel-Formular auf der Homepage der Gemeinde Efringen-Kirchen. Eine Information des Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Efringen-Kirchen.
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Wärmewende-Kampagne in Efringen-Kirchen Meldung vom 13. Mai 2024

Im Rahmen der Wärmewende-Kampagne in Kooperation mit der Energieagentur Südwest bietet die Gemeinde Efringen-Kirchen vier kostenlose Infoveranstaltungen zu Maßnahmen der Wärmplanung, Gebäudesanierung, Heiztechniken und Photovoltaik an. Es ist ein Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger, um sich über die Möglichkeiten und den Nutzen von energetischen Sanierungen, Heizungstausch und Photovoltaik zu informieren. Los geht es am Mittwoch den 5. Juni 2024 um 19.00 Uhr mit: Die Zukunft des Heizens in Efringen-Kirchen -  Vorstellung kommunale Wärmeplanung & Wärmenetze -  Infos zum neuen GEG -  Unabhängige & neutrale Beratungsleistungen der Energieagentur Südwest Merken Sie sich bereits jetzt die weiteren Termine vor: Donnerstag, 13. Juni 2024: Gebäudesanierung für mehr Wohnkomfort und weniger Wärmeverbrauch - Das GEG 2024: Wie erfülle ich die Vorgaben? - Bewertung des eigenen Gebäudes Mögliche Sanierungsmaßnahmen und Schritte zur Gebäudesanierung - Der individuelle Sanierungsfahrplan - Erläuterung Förderprogramme Dienstag, 25. Juni 2024: Effiziente und klimafreundliche Heiztechniken - Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? - Wie kann ich das GEG 2024 erfüllen? - Die unterschiedlichen Heizlösungen von Biomasse über Wärmepumpe bis hin zu Solarthermie - Wann sollte ich einen hydraulischen Abgleich durchführen? - Erläuterung Fördermöglichkeiten Montag, 1. Juli 2024: Photovoltaik für die Eigenversorgung - Gründe für eine eigene Photovoltaik-Anlage - Die geeignete Anlage für Ihr Zuhause - Komponenten einer PV-Anlage (Module, Wechselrichter, Speicher) - Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten (Dach- und Balkonmodule, Mieterstrom) - Größe einer PV-Anlage Kosten, Vergütung und Wirtschaftlichkeit Erfüllung der PV-Pflicht Alle Veranstaltungen finden um 19.00 Uhr im Sitzungssaals des Rathaus Efringen-Kirchen statt, sind kostenlos und bedürfen keiner Anmeldung. Die Energieagentur Südwest GmbH berät unabhängig und neutral und bietet nach den Informationsveranstaltungen die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger Termine für individuelle Beratungsleistungen zu vereinbaren.
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