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Ausschreibung Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz über Landwirtschaftliche Flächen
Meldung vom
05. September 2024
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Bitte Terminvereinbarung
Meldung vom
02. September 2024
Ein Besuch bei einem Sachbearbeitenden ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies betrifft alle Sachbereiche. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail (vorname.nachname@efringen-kirchen.de) oder telefonisch: 07628-806-0 oder 07628-806- Durchwahl.
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„Chömmet iine“ – Offene Sprechzeiten im Rathaus
Meldung vom
02. September 2024
Seit der pandemiebedingten Schließung hat sich im Rathaus die Terminvergabe etabliert. Nun möchte das Team des Sachgebietes des Amtes für Öffentliche Ordnung (Meldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Standesamt und Ordnungsamt) den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, auch ohne Termin Angelegenheiten zu erledigen. Ab Mai ist unter dem Titel „Chömmet iine“ freitags von 8.00 bis 11.45 Uhr der Besuch des Melde-, Pass-, Gewerbe-, Standes- und Ordnungsamtes ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Die zugehörigen Dienstleistungen finden Sie unter https://www.efringen-kirchen.de/hauptamt.html Des Weiteren besteht ab Mai freitags von 8.00 bis 11.45 Uhr die Gelegenheit die Bürgermeisterin im Rahmen einer offenen Bürgersprechstunde zu treffen. Wir weisen darauf hin, dass mit Wartezeiten zu rechnen ist. Montag bis Donnerstag und für Besuche bei anderen Sachbearbeitenden gilt weiterhin die vorherige Terminvereinbarung per Mail (vorname.nachname@efringen-kirchen.de) oder telefonisch: 07628-806-0 oder 07628-806- Durchwahl.
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Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt
Meldung vom
19. August 2024
Niedrige Wasserstände in Oberflächengewässern / Verbot gilt zunächst bis zum 11. September Auf Grund niedriger Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen darf im gesamten Landkreis Lörrach ab sofort kein Wasser mehr für Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern entnommen werden, mit Ausnahme des Rheins. Das Landratsamt hat diese Regelung am heutigen Mittwoch (14. August) per entsprechender Allgemeinverfügung erlassen. Sollte trotz Verbot Wasser verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Das Entnahmeverbot gilt zunächst bis zum 11. September. Je nach Wetterlage ist eine Verlängerung oder Erweiterung des Verbots möglich. Das Verbot gilt für die allgemeine Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern. Das Schöpfen für den eigenen Bedarf, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten, ist somit untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt. Das Tränken von Vieh ist ohne Einschränkung erlaubt. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die teils dramatisch gesunkenen Wasserstände in den Gewässern des Landkreises, besonders in kleineren Flüssen und Bächen. Die Hauptursache für die niedrigen Pegelstände ist die Hitze und anhaltende Trockenheit. Auch die immer wieder aufgetretenen Gewitter und Starkregen beeinflussen die Situation nicht maßgeblich. Zudem ist der Grundwasservorrat in den Quellen im nördlichen Teil des Landkreises, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der vergangenen Jahre unterdurchschnittlich niedrig. Ergänzender Hinweis: Laut §10 der Polizeiverordnung Efringen-Kirchen gegen umweltschädliches Verhalten, ist es untersagt, öffentliche Brunnen, entgegen Ihrer Zweckbestimmung zu nutzen, zu beschmutzen (...) oder Wasserschläuche und Pumpen zur Entnahme größerer Wassermengen zu nutzen.
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Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
Meldung vom
29. Juli 2024
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Anmeldung 2. Weihnachtsmarkt der Gemeinde Efringen-Kirchen am 30.11.2024
Meldung vom
04. Juli 2024
Hier geht es zur Anmeldung.
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfort-schreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee (Kapitel 4.7.2)
Meldung vom
12. Juni 2024
gemäß § 9 Absätze 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbin-dung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 19. März 2024 in öffent-licher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochr-hein-Bodensee beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festle-gungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete. Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) kön-nen vom 15. April 2024 bis einschließlich 20. September 2024 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter www.hochrhein-bodensee.de eingesehen und abgerufen werden. Die gesamten Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen unter Berücksichtigung folgender Sprechzeiten aus: Regionalverband Hochrhein-Bodensee Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr; Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr Landratsamt Lörrach Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Don-nerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr Landratsamt Waldshut Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht (sowie zu den weiteren zweckdienli-chen Unterlagen) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee bis spätes-tens 20. September 2024 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse be-teiligung@hochrhein-bodensee.de Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht-lichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellung-nahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellung-nahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Land-kreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentli-che Bekanntmachung hingewiesen. Die in diesem Verfahren zur Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee angegeben personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 9 Abs. 1 und 3 ROG i.V.m. § 12 Absatz 1 LplG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklärung des Regi-onalverbandes Hochrhein-Bodensee verarbeitet (www.hochrhein-bodensee.de/datenschutz). Dort sind u. a. nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschrän-kung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargestellt. Waldshut-Tiengen, 05. April 2024 gez. Dr. Kistler Verbandsvorsitzender
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Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfort-schreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee
Meldung vom
12. Juni 2024
gemäß § 9 Absätze 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbin-dung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 07. Mai 2024 in öffentli-cher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regional-plans Hochrhein-Bodensee beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Sicherung von Flächen für Freiflächen-Photovol-taik in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungs-ebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Stand-ortwahl innerhalb der Vorranggebiete. Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) kön-nen vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter www.hochrhein-bodensee.de eingesehen und abgerufen werden. Die gesamten Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen unter Berücksichtigung folgender Sprechzeiten aus: Regionalverband Hochrhein-Bodensee Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr; Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr Landratsamt Lörrach Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Don-nerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr Landratsamt Waldshut Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht (sowie zu den weiteren zweckdienli-chen Unterlagen) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee bis spätes-tens 11. Oktober 2024 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse beteili-gung@hochrhein-bodensee.de Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht-lichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellung-nahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Die in diesem Verfahren zur Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochr-hein-Bodensee angegeben personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 9 Abs. 1 und 3 ROG i.V.m. § 12 Absatz 1 LplG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grund-verordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklä-rung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee verarbeitet (www.hochrhein-bodensee.de/daten-schutz). Dort sind u. a. nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Lö-schung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargestellt. Waldshut-Tiengen, 24. Mai 2024 gez. Dr. Kistler Verbandsvorsitzender
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Ihre Meinung ist gefragt! Start der Bürgerbefragung zum „Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept | EFRINGEN-KIRCHEN 2040“
Meldung vom
11. Juni 2024
Ab dem 10. Juni werden die Fragebögen für die repräsentative Bürgerbefragung zum „Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept | EFRINGEN-KIRCHEN 2040“ verschickt. Damit startet die Bürgerbeteiligung im Gemeindeentwicklungsprozess. Mit dem „Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept | EFRINGEN-KIRCHEN 2040“ möchte sich die Gemeinde Efringen-Kirchen in den zentralen kommunalen Handlungsfeldern strategisch ausrichten und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. Das Konzept soll unter Einbezug der Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Hierzu wird in den kommenden Wochen eine repräsentative Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner zu den wichtigen Themen der Gemeindeentwicklung durchgeführt. Die Ergebnisse werden anonym ausgewertet und gehen als wichtige Grundlage in die Erarbeitung des Konzepts ein. Ihre Meinungen und Anliegen sind nun gefragt: Welche Themen sind Ihnen wichtig? Wo sehen Sie Probleme oder Verbesserungsbedarf? Wie soll sich unsere Gesamtgemeinde Ihrer Meinung nach weiterentwickeln? Antworten auf diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner ermittelt werden. Der Fragebogen wurde vom Büro Reschl Stadtentwicklung aus Stuttgart in Zusammenarbeit mit Mitgliedern aus Verwaltung und Gemeinderat entwickelt. Wer wird befragt? In den kommenden Tagen werden Fragebögen an 3.200 zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren und mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Efringen-Kirchen versendet. Alle angeschriebenen Personen sind herzlich eingeladen, den ausgefüllten Fragebogen in dem frankierten Rücksendeumschlag an das Planungsbüro zu schicken. Alternativ zum Papier-Fragebogen lässt sich dieser auch online beantworten. Auf jedem Fragebogen sind hierfür Zugangsdaten vermerkt. Durch individuelle Passwörter kann das Büro die doppelte Abgabe desselben Fragebogens ausschließen. Die Anonymität der Befragung ist gleichzeitig zu jedem Zeitpunkt gewährleistet: Die Schreiben werden automatisch erstellt und alle Adressdaten unmittelbar nach Ende der Befragung gelöscht. Damit die Ergebnisse der Befragung die Stimmung und Meinungen richtig wiedergeben, ist es wichtig, dass möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen, um in Zukunft auch weiterhin im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerecht und zukunftsorientiert planen zu können. Wichtig ist dafür auch, dass die ausgefüllten Fragebögen fristgerecht beim Büro Reschl Stadtentwicklung eingehen. So liefern die Ergebnisse ein repräsentatives Meinungsbild der Gesamtbevölkerung zu den zentralen Themen der Gemeindeentwicklung: von „Leben, Wohnen und Arbeiten“ über „Infrastruktur, Mobilität und Umwelt“ sowie „Beteiligung, Kommunalpolitik und Verwaltung“ bis hin zu „Gemeindeentwicklung Efringen-Kirchen 2040“. Die Gemeindeverwaltung wird zu keinem Zeitpunkt Zugang zu den ausgefüllten Fragebögen haben und wird die Ergebnisse lediglich in zusammengefasster Form erhalten. Was passiert mit den Ergebnissen? Die ermittelten Ergebnisse und Ideen werden in das „Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept | EFRINGEN-KIRCHEN 2040“ und somit in die zukünftigen Planungen und Entscheidungen der Gesamtgemeinde einfließen. Die Ergebnisse der Befragung werden voraussichtlich im Herbst veröffentlicht. Genauere Informationen folgen rechtzeitig. Wer sich darüber hinaus im Gemeindeentwicklungsprozess einbringen will, hat die Möglichkeit, sich voraussichtlich im Winter 2024 bei einer offenen Bürgerbeteiligung einzubringen. Sowohl zur Ergebnisvorstellung als auch zur öffentlichen Bürgerbeteiligung wird nochmals separat eingeladen. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Befragung freiwillig. Sobald Sie in den nächsten Tagen einen Fragebogen in Ihrem Briefkasten finden, sind Sie herzlich eingeladen, diesen auszufüllen und im beigelegten Rückumschlag an das Büro Reschl Stadtentwicklung zurückzusenden. Mit Ihrer Meinung entscheiden Sie mit über die weitere Entwicklung der Gemeinde Efringen-Kirchen. Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
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